Berufskrankheiten

Berufskrankheiten

Beruflich spezfische Tätigkeiten können zu Allergien oder anderen Krankheiten führen, die als Berufskrankheiten bezeichnet werden.

In Arbeitsgebieten mit häufigen Feucht-, Schutz- oder Allergenkontakten kann es zu beruflich bedingten Hauterkrankungen kommen. So entwickeln z.B. Friseure oder Zahntechniker oft allergische Kontaktekzeme, während sich bei Krankenpflegern oder Gärtnern durch den vielfältigen Kontakt mit Flüssigkeiten und Irritantien Abnutzungsekzeme manifestieren können.

Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, besprechen wir gemeinsam mit dem Patienten seine Krankengeschichte. Im Anschluss an eine eingehende Allergie-Diagnostik nehmen wir bei Berufskrankheiten Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft auf. Mit dem behandelnden Hautarzt und einem Hautschutzzentrum versucht die Berufsgenossenschaft, die eingeleitete Therapie zu unterstützen. Hierbei übt der Patient hautschonende Verhaltensweisen ein. Dazu gehören die Vermeidung der auslösenden Substanzen oder Tätigkeiten und das Tragen von Schutzhandschuhen. Eine milde Hautreinigung sowie die optimale Anwendung von Pflegecremes ergänzen die Therapie im Fall einer Berufskrankheit.

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Bild auf dieser Seite: Originalfoto von Retha Ferguson | Pexels

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